ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

Revision Date: May 22, 2023

  1. Priorität. Jeder Kauf von Waren und/oder Dienstleistungen durch den Käufer vom Verkäufer unterliegt den folgenden Bedingungen: (1) allen von beiden Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarungen über die Waren und/oder Dienstleistungen, (2) allen durch Verweis aufgenommenen und der Bestellung beigefügten Zusätzen (Riders), (3) allen nachstehend und in der Bestellung oder dem Lieferplan, dem Mengenkontrakt oder dem Dollar-Vertrag (im Folgenden als „Bestellung“ bezeichnet) aufgeführten Bedingungen, einschließlich anderer Dokumente, die vom Käufer durch Verweis in die Bestellung aufgenommen wurden, und (4) allen vom Käufer akzeptierten oder schriftlich genehmigten Spezifikationen und Zeichnungen. Die oben aufgeführten Dokumente werden zusammen und getrennt als „Vereinbarung“ bezeichnet. Ungeachtet des Vorstehenden werden etwaige Bedingungen des Verkäufers hiermit ausdrücklich von dem Vertrag ausgeschlossen. Die Dokumente oder Vereinbarungen des Käufers, aus denen der Vertrag besteht, sind als Ergänzung zu verstehen. Im Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit zwischen den Vereinbarungsdokumenten ist die oben dargelegte Reihenfolge maßgebend.
  2. Definitionen. Der Begriff „Käufer“ bezeichnet die auf der Vorderseite des vorliegenden Dokuments als Käufer bezeichnete Organisation oder ihren ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter. Der Begriff „Verkäufer“ bezeichnet die natürliche oder die Organisation, die Waren und/oder Dienstleistungen im Rahmen dieses Dokuments verkauft. Der Begriff „Waren“ bezeichnet die Waren, Ausrüstungen, Materialien, Arbeitsprodukte (definiert im anwendbaren Zusatz) oder andere Leistungen, die in der Bestellung aufgeführt sind oder in Verbindung damit entwickelt werden. Der Begriff „Dienstleistungen“ bezeichnet die vom Verkäufer gemäß dieser Bestellung zu erbringenden oder im Zusammenhang mit dieser Bestellung entwickelten Dienstleistungen. „Zusatz oder Zusätze“ sind die Dokumente, die zusätzliche Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen oder die Lieferung von Waren enthalten. „Muster“, „Eigentum des Käufers“ und „Anweisungen“ sind in dem jeweiligen Zusatz definiert. Soweit diese Bestellung die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand hat, wird der Dienstleistungen für die Dienstleistungen von Aurorium (Aurorium Services Rider) unter https://aurorium.com/service-rider-deutsch hiermit durch Bezugnahme aufgenommen und zu einem Bestandteil dieser Bestellung gemacht.
  3. Annahme. Mit der schriftlichen Annahme durch den Verkäufer oder dem Beginn einer Leistung gemäß dieser Bestellung erklärt sich der Verkäufer mit allen Bedingungen der Vereinbarung einverstanden. Der Käufer widerspricht und lehnt alle vom Verkäufer in Verbindung mit einem Angebot, einer Auftragsbestätigung, einer Rechnung, einer Verpackung oder anderweitig vorgeschlagenen Bedingungen ab, die im Konflikt mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung stehen oder diese ergänzen, und solche Bestimmungen oder Bedingungen werden nicht teil der Bestimmungen und Bedingungen, die das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer regeln. Wenn diese Bestellung als Annahme eines früheren Angebots des Verkäufers gilt, ist diese Annahme an die Zustimmung des Verkäufers zu allen in dieser Bestellung enthaltenen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen geknüpft. Eine Änderung der Vereinbarungsbedingungen ist für den Käufer nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt und von einem bevollmächtigten Vertreter des Käufers unterzeichnet ist.
  4. Versand. Die Benachrichtigung über den Versand der Waren erfolgt per Kurier, Fax oder E-Mail an den Käufer am selben Tag, an dem die Waren versandt werden, wobei der Verkäufer die Bestellnummer, die Menge, die Beschreibung der Waren, die Transportart und die Identifikationsnummer (z. B. die Fahrzeug- oder Containernummer) angibt. Der Verkäufer wird keine zusätzlichen Lieferkosten in Rechnung stellen, es sei denn, diese werden vom Käufer vor dem Versand der Waren genehmigt.
  5. Lieferung; Verlustrisiko. DIE ZEIT IST VON WESENTLICHER BEDEUTUNG. Der Verkäufer erkennt an, dass der Käufer strenge Anforderungen hinsichtlich der geplanten Liefertermine für Waren und der Leistungstermine für Dienstleistungen hat, die für das Geschäft des Käufers wesentlich sind. Die Lieferungen müssen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Bestellung erfolgen. Der Käufer ist nicht verpflichtet, vorzeitige Lieferungen, verspätete Lieferungen, Teillieferungen oder Überlieferungen zu akzeptieren. Sofern nicht anders angegeben, werden alle Waren an die vom Käufer benannte DDP-Stelle (INCOTERMS 2010) verkauft, wobei der Versand der Waren mit der Genehmigung des Käufers beginnt. Sofern mit dem Käufer nicht anderweitig vereinbart und in der Bestellung nicht ausdrücklich angegeben, gehen alle Kosten (einschließlich Zölle, Steuern und andere Abgaben) und das Verlustrisiko für Schäden, die beim Transport der Waren entstehen, einschließlich des Verlusts während des Be- oder Entladens, ausschließlich zu Lasten des Verkäufers und gehen erst mit der Lieferung der Waren und nach Prüfung und Abnahme der Waren durch den Käufer auf den Käufer über. Falls in der Bestellung angegeben, sind die Waren in einer einzigen Lieferung zu liefern. Auf Verlangen des Käufers hat der Verkäufer dem Käufer einen Versandplan zur Verfügung zu stellen.
  6. Verpackung. Alle Verpackungen müssen deutlich mit der Bestellnummer, dem Brutto-, Tara- und Nettogewicht gekennzeichnet sein. Der Verkäufer verpackt und etikettiert die Waren gemäß allen anwendbaren Zoll-, Sicherheits- und sonstigen geltenden gesetzlichen Anforderungen, und zwar so, dass sie unbeschädigt ankommen und sich in einem Zustand befinden, der eine einfache Handhabung und Entladung sowie eine sechsmonatige Lagerung unter normalen Bedingungen ohne nachteilige Auswirkungen ermöglicht. Der Käufer zahlt keine Gebühren für das Einpacken in Boxen, das Verladen in Kisten, Überliegegeld, das Verpacken oder die Lagerung von Waren, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Bestellung angegeben oder vom Käufer schriftlich vereinbart. Allen Warensendungen muss ein Lieferschein beigefügt werden, auf dem die Bestellnummer, die genaue Menge oder das Gewicht und die Beschreibung der versendeten Waren angegeben sind. Liegt den Waren kein ordnungsgemäßer Lieferschein bei, so ist die Zählung oder das Gewicht des Käufers maßgebend.
  7. Inspektion; Zurückweisung. Alle gelieferten Waren unterliegen dem Recht des Käufers auf Inspektion und Zurückweisung. Der Käufer kann nach eigenem Ermessen alle oder einen Teil der Waren zurückbehalten. Beanstandete Waren können innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf Kosten des Verkäufers an diesen zurückgesandt werden, einschließlich aller Lager-, Transport-, Zoll-, Arbeits- und sonstigen Gebühren und Kosten, die vom Käufer gezahlt werden. Alle zurückgewiesenen Waren unterliegen dem Risiko und der Haftung des Verkäufers. Ohne die vorherige Zustimmung des Käufers darf kein Ersatz für zurückgewiesene Waren erfolgen. Der Verkäufer muss dem Käufer alle Gelder zurückerstatten, die er für zurückgewiesene Waren bezahlt hat. Die Zahlung für nicht konforme Waren stellt keine Annahme dieser Waren dar, beschränkt oder beeinträchtigt nicht das Recht des Käufers, rechtliche oder billige Mittel geltend zu machen, oder entbindet nicht von der Verantwortung des Verkäufers für verborgene Mängel. Der Verkäufer hat jeden Mangel oder jede Nichtkonformität zu beheben und für alle Schäden oder Verletzungen zu zahlen, die dem Käufer daraus entstehen. Der Käufer und seine Vertreter haben jederzeit das Recht, die Waren und die Erbringung der Dienstleistungen seitens des Verkäufers zu überprüfen. Weder die Inspektion durch den Käufer noch die Unterlassung der Inspektion entbinden den Verkäufer von seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung.
  8. Preis. Alle Preise sind verbindlich und vollständig und werden, sofern nicht anders spezifiziert und in U.S. Dollar angegeben. Der Verkäufer bestätigt, dass die im Rahmen der Bestellung berechneten Preise nicht höher sind als die Preise, die anderen Käufern ähnlicher Waren und Dienstleistungen mit ähnlichem Volumen berechnet werden. Wenn die Preise des Verkäufers für ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen gesenkt werden (sei es in Form von Preissenkungen, Ausverkäufen, Rabatten, Zugeständnissen oder zusätzlichen Preisnachlässen, die irgendjemandem zu irgendeinem Zeitpunkt vor dem Versand angeboten werden), muss der Verkäufer den Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen senken, und dem Käufer werden diese reduzierten Preise in Rechnung gestellt. Der Käufer behält sich das Recht vor, Mengen, Spezifikationen und Liefertermine zu ändern. Preisdifferenzen, die sich aus solchen Änderungen ergeben, werden vom Käufer angepasst, und der Verkäufer muss unverzüglich mit seiner Leistung fortfahren.
  9. Steuern. Sofern nicht ausdrücklich in der Bestellung angegeben oder mit dem Käufer schriftlich vereinbart, sind jegliche und alle Steuern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bundes-, National-, Provinz-, Landes- und/oder lokale Verkaufssteuern, Mehrwertsteuern ( MwSt.), Waren- und Dienstleistungssteuern ( GST), Arbeitssteuern, Arbeitslosenunterstützung, Quellen- und Sozialversicherungssteuern, die jetzt oder in Zukunft vom Verkäufer oder seinen Subunternehmern erhoben werden, Gebühren, Einfuhrzölle und/oder Stempelsteuern vom Verkäufer zu zahlen und zu übernehmen, und der Verkäufer hat den Käufer von dieser Verpflichtung freizustellen. Der Verkäufer akzeptiert alle gültigen Bescheinigungen über die Befreiung von der Verkaufs- oder Nutzungssteuer.
  10. Zahlung. Die Zahlungsbedingungen sind in der Bestellung anzugeben. Vor der Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen oder durch eine andere Partei als den Verkäufer darf keine Rechnung ausgestellt werden. Zahlungsfristen und Skontofristen beginnen erst mit dem Eingang korrekter und vollständiger Rechnungen beim Käufer. Die Zahlung gilt für die Erzielung von Skonto als an dem Tag erfolgt, an dem die Zahlung des Käufers versandt wird. Die Bestellnummer muss auf allen Rechnungen angegeben werden, andernfalls kann die Rechnung zurückgeschickt und die Zahlung verzögert werden. Weder die Abschlusszahlung noch ein Teil davon wird fällig, bis: (1) der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zur Zufriedenheit des Käufers erfüllt hat und (2) der Verkäufer dem Käufer eine vollständige Freistellung von allen Pfandrechten und Ansprüchen des Verkäufers und aller Subunternehmer, Materialhersteller sowie Ausrüstungs- und Materiallieferanten, die sich aus der Vereinbarung ergeben, in einer für den Käufer zufriedenstellenden Form vorgelegt hat. Der Verkäufer oder sein Beauftragter dürfen keine Pfandrechte an Immobilien oder persönlichem Eigentum des Käufers bestellen. Wenn Pfandrechte oder Ansprüche an den Waren angemeldet werden, kann der Käufer jegliche Zahlung zurückhalten, bis das Pfandrecht oder der Anspruch entfernt oder anderweitig vom Verkäufer zur Zufriedenheit des Käufers abgedeckt ist.
  11. Stornierung; Beendigung. Der Käufer kann die Bestellung ganz oder teilweise stornieren, ohne dass der Verkäufer dafür haftbar gemacht werden kann, wenn der Verkäufer (a) die Dienstleistungen nicht rechtzeitig erbringt oder die Waren nicht rechtzeitig liefert, (b) eine Bestimmung oder Bedingung der Vereinbarung ablehnt oder verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von fünf (5) Tagen nach Zustellung einer schriftlichen Mitteilung an den Verkäufer, in der diese Verletzung angegeben ist, behebt, oder (c) zahlungsunfähig wird, eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt, Gegenstand eines Verfahrens zur Ernennung eines Konkursverwalters oder Treuhänders ist oder einen freiwilligen Konkursantrag stellt oder Gegenstand eines unfreiwilligen Konkursantrages ist. Der Käufer behält sich das Recht vor, die Vereinbarung jederzeit vor dem Versand der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen zu beenden, wenn dies für ihn zweckmäßig ist, wobei der Verkäufer Anspruch auf die tatsächlich angefallenen Kosten hat, die er dem Käufer durch schriftliche Unterlagen nachweisen wird. Zusätzlich zu seinen anderen Rechten hierin, kann der Käufer, wenn der Verkäufer es versäumt, die Dienstleistungen oder die Lieferung der Waren gemäß der Vereinbarung zu erbringen oder abzuschließen, unbeschadet anderer Mittel hierunter, die Dienstleistungen oder die Lieferung der Waren erbringen oder in Auftrag geben und die Kosten dafür von jeder Zahlung, die dann oder später an den Verkäufer fällig wird, abziehen.
  12. Geistiges Eigentum. Soweit Rechte an geistigem Eigentum an den Waren und/oder Dienstleistungen genutzt und/oder enthalten sind, gewährt der Verkäufer dem Käufer ein weltweites, unwiderrufliches, unentgeltliches, unbefristetes, nicht ausschließliches Recht und eine Lizenz: (a) Produkte herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zu fertigen und fertigen zu lassen, die jegliche und alle geistigen Eigentumsrechte der Waren und/oder Dienstleistungen verkörpern, (b) die Waren zu reparieren, umzubauen oder zu verlagern und reparieren, umbauen oder verlagern zu lassen, und (c) das geistige Eigentum der Waren und/oder Dienstleistungen in Verbindung mit den Produkten und Dienstleistungen des Käufers zu verwenden, zu verkaufen, zu kopieren, zu vertreiben, abgeleitete Werke zu erstellen, auszustellen und Unterlizenzen zu vergeben. Der Verkäufer sichert zu und gewährleistet dem Käufer, dass weder die Herstellung und der Verkauf noch die Verwendung, Vervielfältigung oder der Vertrieb von Waren und/oder Dienstleistungen in irgendeiner Weise ein geistiges Eigentumsrecht verletzen oder missbrauchen. Alle vom Verkäufer im Rahmen von Versuchs-, Entwicklungs- oder Forschungsarbeiten für den Käufer entwickelten Informationen, Entwürfe und Gegenstände gehen mit der Bezahlung dieser Arbeiten in das Eigentum des Käufers über.
  13. Zusicherungen und Gewährleistungen. Der Verkäufer sichert zu und gewährleistet, dass alle Waren und Dienstleistungen, je nach Fall, wie folgt sind: (a) im Eigentum des Verkäufers stehen oder der Verkäufer das Recht hat, das Eigentum frei und ungehindert auf den Käufer zu übertragen, (b) frei von Material-, Entwurfs- und Verarbeitungsfehlern sind, (c) sich in einwandfreiem Arbeits- und Betriebszustand befinden, (d) in strikter Konformität mit den Spezifikationen, Zeichnungen oder Beschreibungen oder Mustern, Anweisungen, Leistungsfähigkeiten und anderen Standards sind, die der Käufer dem Verkäufer zur Verfügung stellt, (e) keine Patente, Urheberrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum verletzen, brechen oder missbrauchen; und (f) die Herstellung, Produktion, Installation, der Verkauf und die Verwendung durch den Käufer in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Regeln und Vorschriften erfolgen. Der Verkäufer kennt den Verwendungszweck des Käufers und gewährleistet ausdrücklich, dass alle Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand der Vereinbarung sind, für die vom Käufer beabsichtigten Zwecke geeignet und ausreichend sind. Aussagen des Verkäufers oder seiner Vertreter in seiner Werbung und seinem Werbematerial über die Qualität, Qualitätsstufe, Leistung und Verwendung der Waren und/oder Dienstleistungen sind die ausdrücklichen Garantien des Verkäufers. Alle Garantien überdauern die Inspektion, Lieferung oder Annahme der Waren und/oder Dienstleistungen oder die Zahlung für die gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen, und diese Garantie gilt gegenüber dem Käufer, den Kunden des Käufers und/oder den Nachfolgern und Abtretungsempfängern des Käufers und gilt nicht als ausschließend gegenüber allen anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien. Sollte dem Käufer in irgendeiner Weise die Nutzung der Waren oder eines Teils davon untersagt werden, ist der Verkäufer verpflichtet, auf seine Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zahlung von Lizenzgebühren, die sich aus den folgenden Punkten ergeben) unverzüglich entweder (a) dem Käufer eine nicht verletzende Nutzungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen; (b) für den Käufer das Recht zur uneingeschränkten Nutzung auszuhandeln und zu beschaffen; oder, (c) falls weder (a) noch (b) innerhalb eines angemessenen Zeitraums erreicht werden können, dem Käufer alle dafür gezahlten Gelder zu erstatten. Der Verkäufer wird den Verhaltenskodex für Lieferanten einhalten, der unter https://aurorium.com/supplier-code-of-conduct-deutsch zu finden ist.
  14. Herstellergarantien. Zusätzlich zu den vom Verkäufer in der Vereinbarung gewährten Garantien muss der Verkäufer, wenn er nicht der ursprüngliche Hersteller der Waren oder die Quelle der Dienstleistungen ist, alle diesbezüglichen Garantien des Herstellers und/oder Lieferanten an den Käufer weitergeben, abtreten, übertragen und übereignen, soweit der Verkäufer rechtlich dazu in der Lage ist. Wenn die Garantien des Herstellers oder des Lieferanten für einen längeren Zeitraum gelten als die Garantie des Verkäufers gegenüber dem Käufer, wie in dieser Vereinbarung anderweitig vorgesehen, dann garantiert der Verkäufer dem Käufer dieselben in dem Umfang und für die Dauer der Garantie eines solchen Herstellers oder Lieferanten.
  15. Schadloshaltung. Der Verkäufer stellt hiermit den Käufer, seine Eigentümer, Abteilungen, angeschlossenen oder verbundenen Unternehmen sowie deren Rechtsnachfolger, Zessionare, Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Vertreter und Vermittler („Entschädigungsempfänger“) von jeglichen und allen Ansprüchen, Klagen, Schadensersatzansprüchen, Schiedssprüchen, Urteilen und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Neben-, Sonder- und Folgeschäden („Ansprüche“) FREI und hält sie SCHADENFREI und SCHADLOS und VERTTEIDIGT sie nach Wahl des Entschädigungsempfänger, die sich ergeben oder angeblich ergeben aus (a) jeglicher tatsächlichen oder angeblichen Verletzung, Übertretung oder widerrechtlichen Aneignung von Rechten an geistigem Eigentum, (b) jeglichen tatsächlichen oder angeblichen Mängeln oder Defekten an den Waren und/oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese latent oder offenkundig sind, (c) jeglichem Verstoß des Verkäufers gegen irgendein Gesetz, eine Vorschrift, eine Regelung oder eine behördliche oder verwaltungstechnische Anordnung, (d) dem Verstoß des Verkäufers gegen irgendwelche Bestimmungen oder Bedingungen der Vereinbarung, oder (e) den Handlungen oder Unterlassungen des Verkäufers; unabhängig davon, ob ein solcher Anspruch ganz oder teilweise durch den Käufer verursacht wurde oder angeblich verursacht wurde, und unabhängig von der Rechtstheorie, auf die sich der Anspruch stützt. Diese Freistellung ist weit auszulegen, gilt im vollen gesetzlich zulässigen Umfang und gilt unabhängig davon, ob behauptet wird, dass die Entschädigungsempfänger oder der Verkäufer allein fahrlässig gehandelt haben, dass die Entschädigungsempfänger und der Verkäufer gemeinsam fahrlässig gehandelt haben oder anderweitig. Die hierin enthaltenen Entschädigungsrechte gelten auch nach der Stornierung oder Beendigung dieses Auftrags und/oder der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen. Der Verkäufer wird sich gegen alle Klagen verteidigen, die wegen Verletzung von Rechten aufgrund der Verwendung von Eigentum, Entwürfen, Teilungen, Materialien oder Verfahren durch den Verkäufer oder den Käufer erhoben werden.
  16. Rechtsmittel; Verzicht. Im Falle einer Vereinbarungsdokumenten durch den Verkäufer hat der Käufer unter anderem das Recht, (a) die Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren, (b) alle oder einen Teil der Waren auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Transport- und Versicherungskosten) oder die Dienstleistungen abzulehnen, (c) die vom Käufer geleisteten Zahlungen erstattet zu bekommen und (d) alle dem Käufer entstandenen Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten für den Ersatz von Waren und/oder Dienstleistungen, zusätzliche Herstellungskosten und Einfuhrzölle und/oder besondere oder Folgeschäden) geltend zu machen. Alle Rechte und Rechtsmittel des Käufers sind nicht exklusiv und kumulativ und können vom Käufer nach eigenem Ermessen einzeln oder gleichzeitig ausgeübt werden. Hat der Käufer einen Anspruch gegen den Verkäufer, kann er den Betrag dieses Anspruchs mit fälligen oder fällig werdenden Beträgen aus diesem Vertrag verrechnen.
  17. Haftungsbeschränkung. Der Käufer haftet in keinem Fall für erwartete oder entgangene Gewinne, Geschäftsunterbrechungen oder zufällige Schäden oder Folgeschäden. In keinem Fall haftet der Käufer für Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder Verletzung des Eigentums des Verkäufers in der Einrichtung des Käufers. Die Haftung des Käufers für Ansprüche, die sich aus der Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, ist auf den Preis beschränkt, der auf die Waren und/oder Dienstleistungen oder eine Einheit davon entfällt, die den Anspruch begründen. Jede Klage des Verkäufers, die sich aus der Vereinbarung ergibt oder mit dieser in Zusammenhang steht, muss vom Verkäufer innerhalb eines (1) Jahres nach Eintritt des Klagegrundes eingeleitet werden.
  18. Einhaltung von Gesetzen. Die Vereinbarung enthält durch Bezugnahme alle anwendbaren Gesetze, Regeln, Vorschriften, Verordnungen und Durchführungsverordnungen einer Regierungsbehörde eines Landes (oder einer Behörde oder Unterabteilung davon) („Gesetze“), die in jeglicher Hinsicht mit den hierunter zu erbringenden Waren und/oder Dienstleistungen in Zusammenhang stehen, und der Verkäufer sichert zu, dass alle hierunter zu liefernden Waren und/oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Gesetzen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, allgemein bekannt als „REACH“, falls anwendbar) hergestellt, importiert und exportiert, gekennzeichnet und anderweitig bereitgestellt wurden und der Verkäufer muss sie erfüllen. Genehmigungen und Lizenzen, die für die Erbringung der Dienstleistungen oder die Lieferung von Waren erforderlich sind, sind vom Verkäufer einzuholen und zu bezahlen. Liefert der Verkäufer Waren oder erbringt er Dienstleistungen, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, kann der Käufer unbeschadet sonstiger Rechte vom Verkäufer verlangen, dass er diese Waren oder Dienstleistungen auf seine alleinigen Kosten ändert oder ersetzt. Für den Fall, dass der Käufer zusätzliche Informationen über die Waren und/oder Dienstleistungen im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetzen durch den Käufer anfragt, verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer diese Informationen zur Verfügung zu stellen, und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, diese Informationen nur für solche Compliance-Zwecke zu verwenden.
  19. Zuweisungen. Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers keine Rechte oder Pflichten aus der Vereinbarung zuweisen, weitergeben oder als Unterauftrag vergeben. Der Käufer kann jegliche Interessen, Rechte oder Verpflichtungen aus der Vereinbarung zuweisen, weitergeben oder als Unterauftrag vergeben.
  20. Verzicht. Unterlässt es der Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt, eine der Bestimmungen der Vereinbarung durchzusetzen, so gilt dies ungeachtet früherer Maßnahmen oder Verfahren des Verkäufers in keiner Weise (a) als Verzicht auf diese Bestimmungen, (b) als Beeinträchtigung der Gültigkeit der Vereinbarung oder (c) als Ausschluss oder Beeinträchtigung des Verkäufers bei der Ausübung der gleichen oder anderer Rechte, die ihm aus dem Vertrag zustehen. Die Annahme oder Bezahlung aller oder eines Teils der Waren und/oder Dienstleistungen stellt keinen Verzicht auf irgendwelche Rechte des Käufers aus dem Vertrag dar.
  21. Standortbedingungen. Bei den Standorten des Käufers handelt es sich um industrielle chemische Produktionsanlagen. Der Verkäufer hat den Kontakt mit den Chemikalien und der Ausrüstung des Käufers sowie mit Chemikalien oder Rückständen, die sich in flüssiger oder fester Form im oder auf dem Boden befinden können, zu vermeiden, wenn er sich an den Standorten des Käufers aufhält. Der Käufer verfügt über Sicherheitsdatenblätter, die dem Verkäufer als Referenz dienen. Der Verkäufer ist allein dafür verantwortlich, dass alle notwendigen und angemessenen Sicherheits-, Schulungs- und Verfahrensvorkehrungen vom Verkäufer und seinen Vertretern getroffen werden. Im Falle von Verletzungen oder Krankheiten, in die der Verkäufer oder seine Beauftragten verwickelt sind, hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf Verlangen des Käufers Zugang zu allen Akten, Aufzeichnungen und Berichten zu gewähren, die sich im Zusammenhang mit einem solchen Vorfall im Gewahrsam oder unter der Kontrolle des Verkäufers befinden. Der Zutritt zum Standort des Käufers zur Erbringung von Dienstleistungen und/oder zur Lieferung von Waren muss von den zuständigen Mitarbeitern des Käufers genehmigt werden.
  22. Materialien. Alle Materialien, die der Verkäufer im Zusammenhang mit den Dienstleistungen verwendet oder die in den Waren enthalten sind, müssen von guter Qualität und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sein und müssen den schriftlich vereinbarten oder vom Käufer bereitgestellten Spezifikationen genau entsprechen. Sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, hat der Verkäufer alle Materialien, Arbeitskräfte, Werkzeuge, Ausrüstungen, Liefergegenstände, Versorgungseinrichtungen, Transportmittel und sonstigen Einrichtungen, die für die Ausführung und den Abschluss der Dienstleistungen und die Lieferung der Waren erforderlich sind, bereitzustellen und zu bezahlen. Der Verkäufer hat dem Käufer Nachweise über die Art und Qualität der vom Verkäufer verwendeten Materialien zu erbringen.
  23. Verwaltung. Der Käufer kann nach eigenem Ermessen Mitarbeiter des Verkäufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arbeitnehmer und unabhängige Auftragnehmer („Personal“), aus einem für den Käufer zufriedenstellenden Grund von der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen oder der Lieferung von Waren suspendieren. Das Personal des Verkäufers unterliegt den Verfahren und Richtlinien des Käufers und muss diese einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Unterzeichnung der Verzichts- und Freigabedokumente des Käufers, die die Haftung des Käufers im Falle eines Unfalls in den Einrichtungen des Käufers aufheben. Der Käufer fordert den Verkäufer auf, eine Politik einzuführen und umzusetzen, die qualifizierten Bewerbern und Mitarbeitern auf gleicher Basis Beschäftigungsmöglichkeiten bietet, unabhängig von Alter, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, nationaler Herkunft, Behinderung oder sonstigem geschützten Status einer Person.
  24. Versicherung. Der Verkäufer unterhält eine umfassende allgemeine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. US-Dollar pro Schadensfall und andere Versicherungen in ausreichender Höhe, die der Käufer für angemessen hält, um die in dieser Bestellung festgelegten Verpflichtungen abzudecken, und er wird auf Verlangen des Käufers einen Nachweis darüber erbringen.
  25. Geltendes Recht. Sofern in der Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, unterliegt diese Bestellung dem Recht des Landes, aus dem diese Bestellung stammt, ungeachtet der Rechtswahlbestimmungen eines Landes oder Staates. Der Verkäufer erklärt sich unwiderruflich mit der Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der Gerichte dieses Landes einverstanden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist nicht anwendbar.
  26. Höhere Gewalt. Im Falle von Streiks oder ähnlichen Arbeitsproblemen, Kriegen, terroristischen Handlungen, jeglichen staatlichen Maßnahmen oder Untätigkeit (ob gültig oder ungültig), Bränden, Explosionen oder anderen ähnlichen Ereignissen kann der Käufer nach eigenem Ermessen und ohne Strafe oder Haftung (a) den Auftrag aussetzen oder stornieren, (b) seine Einkäufe beim Verkäufer reduzieren oder (c) den Verkäufer veranlassen, die Waren und/oder Dienstleistungen aus anderen Quellen in den vom Käufer gewünschten Mengen und zu den von ihm gewünschten Zeiten und zu dem in diesem Auftrag festgelegten Preis zu liefern.
  27. Salvatorische Klausel. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Bezug auf den Verkauf und Kauf von Waren und/oder Dienstleistungen im Rahmen der Bestellung dar. Die Parteien sind sich einig, dass die Bestimmungen der Vereinbarung angemessen und durchsetzbar sind; sie sind jedoch trennbar. Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Keine Bestimmung dieses Abschnitts oder einer anderen Bestimmung der Vereinbarung schränkt andere Rechte oder Rechtsmittel ein, die einer der Parteien aufgrund der Vereinbarung oder anderweitig zustehen.