ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

Datum: 1 Jänner 2025

Allgemeine Einkaufsbedingungen ("AEB")
 

  1. Vorrang. Jeder Kauf von Waren und/oder Dienstleistungen durch den Käufer vom Verkäufer unterliegt den folgenden Bedingungen: (1) jede von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung über die Waren und/oder Dienstleistungen, (2) alle durch Verweis einbezogenen oder der Bestellung beigefügten Zusatzvereinbarungen (Rider), (3) alle unten und in der Bestellung oder dem Lieferplan, dem Mengenvertrag oder dem Dollarvertrag (im Folgenden als "Bestellung" bezeichnet) aufgeführten Bedingungen, einschließlich anderer vom Käufer durch Verweis in die Bestellung einbezogener Dokumente, und (4) alle vom Käufer schriftlich akzeptierten oder genehmigten Spezifikationen und Zeichnungen. Die oben aufgeführten Dokumente werden zusammen und einzeln als "Vertrag" bezeichnet. Allgemeine Bedingungen des Verkäufers werden hiermit ausdrücklich von der Vereinbarung ausgeschlossen. Die Dokumente oder Vereinbarungen des Käufers, aus denen sich der Vertrag zusammensetzt, sind als Ergänzung zu verstehen. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen den Vertragsdokumenten ist die oben genannte Reihenfolge maßgebend.

  1. Definitionen. Der Begriff "Käufer" bezeichnet das Aurorium Unternehmen, das auf der Vorderseite dieses Vertrags als Käufer bezeichnet wird, oder seinen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter. Der Begriff "Verkäufer" bezeichnet die Person oder Einrichtung, die Waren und/oder Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags verkauft. Der Begriff "Waren" bezeichnet die Waren, Ausrüstungen, Materialien, Arbeitsprodukte (definiert in den anwendbaren Rider) oder andere Leistungen, die in der Bestellung aufgeführt sind oder in Verbindung damit oder mit diesen AEB entwickelt werden. Der Begriff "Dienstleistungen" bezeichnet die vom Verkäufer gemäß der Bestellung zu erbringenden oder in Verbindung damit oder mit diesen AEB entwickelten Dienstleistungen. "Zusatzvereinbarung" oder "Rider" bezeichnet das/die Dokument(e), das/die zusätzliche Bedingungen in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen oder die Lieferung von Waren enthält/enthalten. "Muster", "Eigentum des Käufers" und "Anweisungen" werden in der jeweiligen Zusatzvereinbarung definiert. Soweit die Bestellung die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand hat, wird der Aurorium Services Rider (abrufbar unter https://www.aurorium.com/service-rider-deutsch) hiermit durch Bezugnahme einbezogen und zusätzlich zu den AEB zum Bestandteil dieses Vertrages gemacht.

  1. Annahme. Mit der schriftlichen Annahme des Verkäufers oder dem Beginn einer Leistung gemäß der Bestellung akzeptiert der Verkäufer alle Vertragsbedingungen. Der Käufer widerspricht und lehnt alle Bedingungen ab, die der Verkäufer in Verbindung mit einem Angebot, einer Auftragsbestätigung, einer Rechnung, einer Verpackung oder anderweitig vorschlägt und die im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Vertrages stehen oder zu diesen hinzukommen, und solche Bedingungen werden nicht Teil der Bedingungen, die die Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer regeln. Wenn der Auftrag als Annahme eines früheren Angebots des Verkäufers angesehen wird, ist diese Annahme an die Zustimmung des Verkäufers zu allen in diesem Auftrag enthaltenen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen geknüpft. Keine Änderung der Vertragsbedingungen ist für den Käufer verbindlich, es sei denn, sie erfolgt in schriftlicher Form und wird von einem bevollmächtigten Vertreter des Käufers unterzeichnet.

  1. Versendung. Der Versand der Waren ist dem Käufer am Tag des Versands der Waren per Post oder E-Mail mitzuteilen, wobei der Verkäufer die Bestellnummer, die Menge, die Warenbeschreibung, die Transportart und die Identifikationsnummer (z. B. Fahrzeug- oder Containernummer) anzugeben hat. Der Verkäufer darf keine zusätzlichen Lieferkosten oder Standgelder in Rechnung stellen, es sei denn, diese werden vom Käufer vor dem Versand der Waren genehmigt.

  1. Lieferung; Verlustrisiko. ZEIT IST VON ENTSCHEIDENDER BEDEUTUNG. Der Verkäufer erkennt an, dass der Käufer strenge Anforderungen hinsichtlich der geplanten Liefertermine für Waren und der Leistungstermine für Dienstleistungen hat, die für das Geschäft des Käufers wesentlich sind. Die Lieferungen müssen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Bestellung erfolgen. Der Käufer ist nicht verpflichtet, vorzeitige oder verspätete Lieferungen, Teillieferungen oder Überlieferungen zu akzeptieren. Im Falle einer verspäteten Lieferung, die für den Käufer nicht akzeptabel ist (vorbehaltlich des alleinigen Ermessens des Käufers), kann die Bestellung vom Käufer storniert werden, ohne dass ihm zusätzliche Kosten oder Gebühren entstehen. Sofern nicht anders angegeben, werden alle Waren DDP an den vom Käufer benannten Standort (INCOTERMS 2020) verkauft, wobei der Versand der Waren mit der Genehmigung des Käufers beginnt. Sofern nicht anderweitig mit dem Käufer vereinbart und ausdrücklich in der Bestellung angegeben, gehen alle Kosten (einschließlich Zölle, Steuern und andere Abgaben) und das Verlustrisiko für Schäden, die beim Transport der Waren entstehen, einschließlich des Verlusts während des Be- oder Entladens, ausschließlich zu Lasten des Verkäufers und gehen erst nach Lieferung der Waren und nachdem der Käufer die Waren geprüft und abgenommen hat, auf den Käufer über. Falls in der Bestellung angegeben, sind die Waren in einer einzigen Lieferung zu liefern. Auf Verlangen des Käufers stellt der Verkäufer dem Käufer einen Versandplan zur Verfügung.

  1. Verpackungen. Alle Verpackungen müssen deutlich mit der Bestellnummer, dem Brutto-, Tara- und Nettogewicht gekennzeichnet sein. Der Verkäufer verpackt und etikettiert die Waren in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Zoll-, Sicherheits- und anderen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, und zwar so, dass sie unbeschädigt ankommen und sich in einem Zustand befinden, der eine einfache Handhabung und Entladung sowie eine einjährige Lagerung unter normalen Bedingungen ohne nachteilige Auswirkungen ermöglicht. Der Käufer zahlt keine Entgelte für das Einpacken, Verladen, Standgeld, Verpacken oder Lagern von Waren, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Bestellung angegeben oder mit dem Käufer schriftlich vereinbart. Allen Warensendungen muss ein Lieferschein beiliegen, auf dem die Bestellnummer sowie die genaue Menge oder das Gewicht und die Beschreibung der versendeten Waren angegeben sind. Liegt den Waren kein ordnungsgemäßer Lieferschein bei, so ist die Zählung oder das Gewicht des Käufers maßgebend.

  1. Inspektion; Zurückweisung. Alle gelieferten Waren unterliegen dem Recht des Käufers auf Inspektion und Zurückweisung. Der Käufer kann nach eigenem Ermessen alle oder einen Teil der Waren zurückbehalten. Zurückgewiesene Waren können innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf Kosten des Verkäufers an diesen zurückgesandt werden, einschließlich aller vom Käufer getragenen Kosten für Lagerung, Transport, Zölle, Arbeit und andere Gebühren und Aufwendungen. Alle zurückgewiesenen Waren unterliegen dem Risiko und der Haftung des Verkäufers. Ohne die vorherige Zustimmung des Käufers darf kein Ersatz für zurückgewiesene Waren erfolgen. Der Verkäufer muss dem Käufer alle Gelder zurückerstatten, die er für zurückgewiesene Waren bezahlt hat. Die Zahlung für nicht vertragsgemäße Waren stellt keine Annahme dieser Waren dar, schränkt das Recht des Käufers zur Geltendmachung von Rechtsmitteln nicht ein und entbindet den Verkäufer nicht von seiner Verantwortung für verborgene Mängel. Der Verkäufer hat jeden Mangel oder jede Nichtkonformität zu beheben und für alle Schäden oder Verletzungen aufzukommen, die dem Käufer daraus entstehen. Der Käufer und seine Vertreter haben jederzeit das Recht, die Waren und die Erbringung der Dienstleistungen durch den Verkäufer zu überprüfen. Weder die Inspektion durch den Käufer noch die Unterlassung der Inspektion entbinden den Verkäufer von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag.

  1. Preis. Alle Preise sind verbindlich und vollständig und werden, sofern nicht anders angegeben, in US-Dollar angegeben. Der Verkäufer bestätigt, dass die im Rahmen der Bestellung berechneten Preise nicht höher sind als die Preise, die anderen Käufern ähnlicher Waren und Dienstleistungen mit ähnlichem Volumen berechnet werden. Wenn die Preise des Verkäufers für ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen gesenkt werden (sei es in Form von Preissenkungen, Ausverkäufen, Rabatten, Zugeständnissen oder zusätzlichen Preisnachlässen, die irgendjemandem zu irgendeinem Zeitpunkt vor dem Versand angeboten werden), senkt der Verkäufer den Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen, und dem Käufer werden diese reduzierten Preise in Rechnung gestellt. Falls es in der Vergangenheit zu Preisunterschieden gekommen ist, wird der Verkäufer dem Käufer eine Rückerstattung in Form einer Gutschrift für Waren oder Dienstleistungen ausstellen, je nach Ermessen des Käufers. Der Käufer behält sich das Recht vor, Mengen, Spezifikationen und Liefertermine zu ändern. Preisunterschiede, die sich aus solchen Änderungen ergeben, werden vom Käufer angepasst, und der Verkäufer muss unverzüglich mit seiner Leistung fortfahren. Der Käufer behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieses Abschnitts 8 und aller anderen Abschnitte der AEB durch den Verkäufer zu überprüfen.

  1. Steuern. Sofern nicht ausdrücklich in der Bestellung angegeben oder mit dem Käufer schriftlich vereinbart, sind alle Steuern, einschließlich Bundes-, Landes-, Provinz-, Staats- und/oder lokale Verkaufssteuern, Mehrwertsteuern (VAT), Waren- und Dienstleistungssteuern, Lohnsteuern, Arbeitslosenunterstützung, Quellen- und Sozialversicherungssteuern, die jetzt oder in Zukunft vom Verkäufer oder seinen Subunternehmern erhoben werden, Gebühren, Einfuhrzölle und/oder Stempelgebühren vom Verkäufer zu bezahlen und zu übernehmen, und der Verkäufer stellt den Käufer von dieser Haftung frei. Der Verkäufer akzeptiert alle gültigen Verkaufsbescheinigungen oder Steuerbefreiungsbescheinigungen.

  1. Zahlung. Die Zahlungsbedingungen werden in der Bestellung festgelegt. Vor der Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen oder durch eine andere Partei als den Verkäufer darf keine Rechnung ausgestellt werden. Zahlungsfristen und Skontofristen beginnen erst mit dem Eingang korrekter und vollständiger Rechnungen beim Käufer. Die Zahlung gilt für die Gewährung von Skonto als am Tag der Absendung der Zahlung des Käufers erfolgt. Die Bestellnummer muss auf allen Rechnungen angegeben werden, andernfalls wird die Rechnung zurückgewiesen und die Zahlung verzögert. Weder die Schlusszahlung noch ein Teil davon wird fällig, bevor: (1) der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zur Zufriedenheit des Käufers erfüllt hat und (2) der Verkäufer dem Käufer eine vollständige Freistellung von allen Pfandrechten und Ansprüchen des Verkäufers und aller Subunternehmer, Materiallieferanten und Ausrüstungs- und Materiallieferanten, die sich aus dem Vertrag ergeben, in einer für den Käufer zufriedenstellenden Form übergeben hat. Der Verkäufer oder sein Beauftragter dürfen keine Pfandrechte an Immobilien oder persönlichem Eigentum des Käufers bestellen. Falls Pfandrechte oder Ansprüche an den Waren angemeldet werden, kann der Käufer jegliche Zahlung zurückhalten, bis das Pfandrecht oder der Anspruch entfernt oder anderweitig vom Verkäufer zur Zufriedenheit des Käufers abgedeckt ist. Rechnungen müssen zur Zahlungsabwicklung an das entsprechende E-Mail-Postfach der Kreditorenbuchhaltung gesendet werden. Der Käufer behält sich das Recht vor, Rechnungen, die an falsche E-Mail-Postfächer gesendet werden, zurückzuweisen und zurückzuschicken. Der Verkäufer muss die Rechnung an den Käufer gemäß der nachstehenden Tabelle an die mit dem Standort des Käufers verbundene E-Mail-Adresse senden

Standort des Käufers

E-Mail der Gruppe Kreditorenbuchhaltung

Alle Buyer's US-Standorte

AP-US@Aurorium.com

Alle Buyer's UK-Standorte

AP-UK@Aurorium.com

Standort des Käufers in Österreich

AP-AT@Aurorium.com

Standorte des Käufers in den Niederlanden

AP-NL@Auroroium.com

Alle anderen Standorte des Käufers

AP-US@Aurorium.com


  1. Stornierung; Kündigung. Der Käufer ist berechtigt, eine Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren, ohne dass dem Verkäufer hieraus eine Haftung erwächst, wenn der Verkäufer (a) die Dienstleistungen nicht rechtzeitig erbringt oder die Waren nicht rechtzeitig liefert, (b) eine Bestimmung oder Bedingung des Vertrages ablehnt oder verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von fünf (5) Tagen nach Zustellung einer schriftlichen Mitteilung an den Verkäufer, in der diese Verletzung angegeben ist, behebt, oder (c) zahlungsunfähig wird, eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt, Gegenstand eines Verfahrens zur Ernennung eines Insolvenzverwalters oder Treuhänders ist oder einen freiwilligen Insolvenzantrag stellt oder Gegenstand eines unfreiwilligen Insolvenzantrags ist. Der Käufer behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit vor dem Versand von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen zu kündigen. In diesem Fall hat der Verkäufer Anspruch auf die tatsächlich entstandenen Kosten, die durch schriftliche Unterlagen, die dem Käufer vorgelegt werden, nachgewiesen werden. Zusätzlich zu seinen anderen Rechten aus diesem Vertrag kann der Käufer, wenn der Verkäufer die Dienstleistungen oder die Lieferung der Waren nicht in Übereinstimmung mit dem Vertrag erbringt oder abschließt, unbeschadet anderer Rechtsmittel aus diesem Vertrag die Dienstleistungen oder die Lieferung der Waren durchführen oder in Auftrag geben und die Kosten dafür von jeder dann oder später fälligen Zahlung an den Verkäufer abziehen.

  1. Geistiges Eigentum. Soweit Rechte an geistigem Eigentum in den Waren und/oder Dienstleistungen verwendet werden und/oder darin verkörpert sind, gewährt der Verkäufer dem Käufer ein weltweites, unwiderrufliches, gebührenfreies, unbefristetes, nicht ausschließliches Recht und eine Lizenz: (a) Produkte herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, herzustellen und herstellen zu lassen, die das gesamte geistige Eigentum der Waren und/oder Dienstleistungen verkörpern, (b) die Waren zu reparieren, umzubauen oder zu verlagern und reparieren, umbauen oder verlagern zu lassen und (c) das geistige Eigentum der Waren und/oder Dienstleistungen in Verbindung mit den Produkten und Dienstleistungen des Käufers zu verwenden, zu verkaufen, zu kopieren, zu vertreiben, abgeleitete Werke zu erstellen, auszustellen und Unterlizenzen zu vergeben. Der Verkäufer sichert dem Käufer hiermit zu, dass weder die Herstellung und der Verkauf noch die Verwendung, Vervielfältigung oder der Vertrieb der Waren und/oder Dienstleistungen in irgendeiner Weise ein geistiges Eigentumsrecht verletzen werden. Alle vom Verkäufer im Rahmen von Versuchs-, Entwicklungs- oder Forschungsarbeiten für den Käufer entwickelten Informationen, Entwürfe und Gegenstände gehen mit der Bezahlung dieser Arbeiten in das Eigentum des Käufers über.

  1. Zusicherungen und Gewährleistungen. Der Verkäufer sichert zu und gewährleistet, dass alle Waren und Dienstleistungen je nach Fall (a) Eigentum des Verkäufers sind oder der Verkäufer das Recht hat, das Eigentum frei und ungehindert auf den Käufer zu übertragen, (b) frei von Material-, Konstruktions- und Verarbeitungsfehlern sind, (c) sich in einwandfreiem Zustand befinden, (d) in strikter Übereinstimmung mit den Spezifikationen, Zeichnungen oder Beschreibungen oder Mustern, Anweisungen, Leistungsfähigkeiten und anderen Standards, die der Käufer dem Verkäufer zur Verfügung stellt, sind, (e) keine Patente, Urheberrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum verletzen; und (f) die Herstellung, Produktion, Installation, der Verkauf und die Verwendung durch den Käufer in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Regeln und Vorschriften erfolgen. Der Verkäufer kennt den Verwendungszweck des Käufers und sichert ausdrücklich zu, dass alle unter den Vertrag fallenden Waren und Dienstleistungen für die vom Käufer beabsichtigten Zwecke geeignet und ausreichend sind. Aussagen des Verkäufers oder seiner Vertreter in seiner Werbung und seinem Werbematerial über die Qualität, Güte, Leistung und Verwendung der Waren und/oder Dienstleistungen sind ausdrückliche Garantien des Verkäufers. Alle Garantien überdauern die Inspektion, Lieferung oder Abnahme der Waren und/oder Dienstleistungen oder die Zahlung für die gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen, und diese Garantie gilt für den Käufer, die Kunden des Käufers und/oder die Nachfolger und Abtretungsempfänger des Käufers und gilt nicht als Ausschluss anderer Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Wird dem Käufer in irgendeiner Weise die Nutzung der Waren oder eines Teils davon untersagt, so hat der Verkäufer auf seine Kosten (einschließlich der Zahlung von Lizenzgebühren, die sich aus den folgenden Punkten ergeben) unverzüglich entweder: (a) dem Käufer eine nicht rechtsverletzende Nutzungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen; (b) für den Käufer das Recht zur uneingeschränkten Nutzung der Waren auszuhandeln und zu beschaffen; oder (c) falls weder (a) noch (b) innerhalb eines angemessenen Zeitraums erreicht werden können, dem Käufer alle dafür gezahlten Beträge zu erstatten. Der Verkäufer wird den Verhaltenskodex für Lieferanten einhalten.

  1. Gewährleistungen für Waren und Dienstleistungen. Zusätzlich zu den vom Verkäufer im Vertrag gewährten Gewährleistungen muss der Verkäufer, wenn er nicht der ursprüngliche Hersteller der Waren oder die Quelle der Dienstleistungen ist, alle diesbezüglichen Gewährleistungen des Herstellers und/oder des Lieferanten an den Käufer weitergeben, abtreten, übertragen und übereignen, soweit der Verkäufer rechtlich dazu in der Lage ist. Wenn die Gewährleistungen des Herstellers oder des Lieferanten für einen längeren Zeitraum gelten als die Gewährleistungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer, wie in diesem Vertrag vorgesehen, dann gewährleistet der Verkäufer dem Käufer dieselben in dem Umfang und für die Dauer der Gewährleistung des Herstellers oder des Lieferanten.

  1. Schadloshaltung. Der Verkäufer stellt hiermit den Käufer, seine Eigentümer, Abteilungen, angeschlossenen oder verbundenen Unternehmen sowie deren Rechtsnachfolger, Zessionare, Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Vertreter und Agenten ("Entschädigungsempfänger") von allen Ansprüchen, Klagen, Schadensersatzansprüchen, Schiedssprüchen, Urteilen und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Neben-, Sonder- und Folgeschäden ("Ansprüche") frei und hält sie schadlos, die sich ergeben oder angeblich ergeben aus (a) einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung, einem Verstoß oder einer widerrechtlichen Aneignung von Rechten an geistigem Eigentum, (b) tatsächlichen oder angeblichen Mängeln oder Defekten an den Waren und/oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese latent oder offenkundig sind, (c) einem Verstoß des Verkäufers gegen ein Gesetz, eine Vorschrift, eine Regelung oder eine behördliche oder verwaltungstechnische Anordnung, (d) einem Verstoß des Verkäufers gegen Bestimmungen oder Bedingungen der Vereinbarung oder (e) den Handlungen oder Unterlassungen des Verkäufers; unabhängig davon, ob ein solcher Anspruch ganz oder teilweise durch den Käufer verursacht wurde oder angeblich verursacht wurde, und unabhängig von der Rechtstheorie, auf die sich der Anspruch stützt. diese Schadloshaltung ist weit auszulegen, gilt im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang und gilt unabhängig davon, ob behauptet wird, dass die Entschädigungsempfänger oder der Verkäufer selbst fahrlässig gehandelt haben, dass die Entschädigungsempfänger und der Verkäufer gemeinsam fahrlässig gehandelt haben, oder auf andere Weise. Die hierin enthaltenen Entschädigungsrechte gelten auch nach Stornierung oder Beendigung dieses Auftrags und/oder der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen. Der Verkäufer wird sich gegen alle Klagen verteidigen, die wegen Verletzung von Eigentum, Design, Teilen, Material oder Verfahren durch den Verkäufer oder Käufer erhoben werden.

  1. Rechtsbehelfe; Verzicht. Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Verkäufer hat der Käufer unter anderem das Recht, (a) die Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren, (b) alle oder einen Teil der Waren auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Transport- und Versicherungskosten) oder die Dienstleistungen abzulehnen, (c) die vom Käufer geleisteten Zahlungen erstattet zu bekommen und (d) alle vom Käufer erlittenen Schäden (einschließlich Kosten für den Ersatz von Waren und/oder Dienstleistungen, zusätzliche Herstellungskosten und Einfuhrzölle und/oder besondere oder Folgeschäden) geltend zu machen. Alle Rechte und Rechtsmittel des Käufers sind nicht exklusiv und kumulativ und können vom Käufer nach eigenem Ermessen einzeln oder gleichzeitig ausgeübt werden. Hat der Käufer einen Anspruch gegen den Verkäufer, so kann er den Betrag dieses Anspruchs mit fälligen oder fällig werdenden Beträgen aus diesem Vertrag verrechnen. Im Falle eines Vertragsbruchs durch den Käufer hat der Käufer das Recht, diesen Vertragsbruch innerhalb von sechzig (60) Tagen ab dem Tag, an dem der Verkäufer den Käufer schriftlich über diesen Vertragsbruch informiert hat, zu beheben. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen im Falle einer Vertragsverletzung durch den Käufer zu unterbrechen.

  1. Haftungsbeschränkung. Der Käufer haftet in keinem Fall für erwartete oder entgangene Gewinne, Betriebsunterbrechungen oder zufällige oder Folgeschäden. In keinem Fall haftet der Käufer für Schäden, Verlust, Diebstahl oder Verletzungen am Eigentum des Verkäufers an einem Standort des Käufers. Die Haftung des Käufers für Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, ist auf den Preis beschränkt, der auf die Waren und/oder Dienstleistungen oder eine Einheit davon entfällt, die den Anspruch begründen. Jede Klage des Verkäufers, die sich aus dem Vertrag ergibt oder mit diesem in Zusammenhang steht, muss vom Verkäufer innerhalb eines (1) Jahres nach Eintreten des Klagegrundes eingereicht werden.

  1. Einhaltung von Gesetzen. Der Vertrag enthält durch Bezugnahme alle anwendbaren Gesetze, Regeln, Vorschriften, Verordnungen und Durchführungsverordnungen einer Regierungsbehörde eines Landes (oder einer Behörde oder Unterabteilung davon) ("Gesetze"), die in irgendeiner Weise mit den hierunter zu erbringenden Waren und/oder Dienstleistungen in Zusammenhang stehen, und der Verkäufer sichert zu, dass alle hierunter zu erbringenden Waren und/oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Gesetzen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, allgemein bekannt als "REACH", falls anwendbar) hergestellt, importiert und exportiert, gekennzeichnet und anderweitig bereitgestellt wurden. Genehmigungen und Lizenzen, die für die Erbringung der Dienstleistungen oder die Lieferung von Waren erforderlich sind, sind vom Verkäufer einzuholen und zu bezahlen. Liefert der Verkäufer Waren oder Dienstleistungen, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, kann der Käufer vom Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte verlangen, dass er diese Waren oder Dienstleistungen auf seine alleinigen Kosten ändert oder ersetzt. Für den Fall, dass der Käufer zusätzliche Informationen über die Waren und/oder Dienstleistungen in Bezug auf die Einhaltung von Gesetzen durch den Käufer benötigt, verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer diese Informationen zur Verfügung zu stellen, und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, seine Verwendung dieser Informationen auf die Zwecke der Einhaltung von Gesetzen zu beschränken.

  1. Abtretung. Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers keine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen oder untervergeben. Der Käufer ist berechtigt, Anteile, Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abzutreten, zu übertragen oder unterzuvergeben.

  1. Verzicht. Das Versäumnis des Käufers, zu irgendeinem Zeitpunkt eine Bestimmung des Vertrages durchzusetzen, unabhängig von früheren Maßnahmen oder Verfahren, die er ergriffen hat, gilt in keiner Weise als (a) Verzicht auf diese Bestimmungen, (b) Beeinträchtigung der Gültigkeit des Vertrages oder (c) Ausschluss oder Beeinträchtigung des Käufers bei der Ausübung der gleichen oder anderer Rechte, die er gemäß diesem Vertrag hat. Die Annahme oder Bezahlung aller oder eines Teils der Waren und/oder Dienstleistungen stellt keinen Verzicht auf die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag dar.

  1. Zustand des Standorts. Bei den Standorten des Käufers handelt es sich um industrielle chemische Produktionsanlagen. Der Verkäufer muss den Kontakt mit den Chemikalien und Ausrüstungen des Käufers sowie mit Chemikalien oder Rückständen, die sich in flüssiger oder fester Form im oder auf dem Boden befinden können, vermeiden, wenn er sich an den Standorten des Käufers aufhält. Der Käufer verfügt über Sicherheitsdatenblätter, die dem Verkäufer zur Verfügung gestellt werden. Der Verkäufer ist allein dafür verantwortlich, dass alle notwendigen und angemessenen Sicherheits-, Schulungs- und Verfahrensvorkehrungen vom Verkäufer und seinen Vertretern getroffen werden. Im Falle von Verletzungen oder Krankheiten, in die der Verkäufer oder seine Vertreter verwickelt sind, hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf Verlangen des Käufers Zugang zu allen Akten, Aufzeichnungen und Berichten zu gewähren, die sich im Zusammenhang mit einem solchen Vorfall im Gewahrsam oder unter der Kontrolle des Verkäufers befinden. Der Zugang zum Standort des Käufers zur Erbringung von Dienstleistungen und/oder zur Lieferung von Waren muss von den zuständigen Mitarbeitern des Käufers genehmigt werden.

  1. Materialien. Alle Materialien, die der Verkäufer im Zusammenhang mit den Dienstleistungen verwendet oder die in den Waren enthalten sind, müssen von guter Qualität und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sein und müssen den schriftlich vereinbarten oder vom Käufer bereitgestellten Spezifikationen genau entsprechen. Sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, hat der Verkäufer alle Materialien, Arbeitskräfte, Werkzeuge, Ausrüstungen, Liefergegenstände, Versorgungseinrichtungen, Transportmittel und sonstigen Einrichtungen, die für die Ausführung und den Abschluss der Dienstleistungen und die Lieferung der Waren erforderlich sind, bereitzustellen und zu bezahlen. Der Verkäufer hat dem Käufer Nachweise über die Art und Qualität der vom Verkäufer verwendeten Materialien zu erbringen.

  1. Leitung. Der Käufer kann nach eigenem Ermessen Mitarbeiter des Verkäufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Angestellte und unabhängige Auftragnehmer ("Personal"), aus einem für den Käufer zufriedenstellenden Grund von der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen oder der Lieferung von Waren abberufen. Das Personal des Verkäufers unterliegt den Verfahren und Richtlinien des Käufers und muss diese einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Unterzeichnung der Verzichts- und Freigabedokumente des Käufers, die den Käufer im Falle eines Unfalls in den Einrichtungen des Käufers von seiner Haftung befreien. Der Käufer fordert den Verkäufer auf, ein Konzept einzuführen und umzusetzen, die qualifizierten Bewerbern und Mitarbeitern auf gleicher Basis Beschäftigungsmöglichkeiten bietet, ungeachtet des Alters, der Ethnie, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion, der nationalen Herkunft, einer Behinderung oder eines anderen geschützten Status einer Person.

  1. Versicherung. Der Verkäufer unterhält eine umfassende allgemeine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. US-Dollar pro Schadensfall und andere Versicherungen in ausreichender Höhe, die der Käufer für angemessen hält, um die in dieser Bestellung festgelegten Verpflichtungen abzudecken, und er wird auf Verlangen des Käufers einen entsprechenden Nachweis erbringen.

  1. Anwendbares Recht

    25.1. Bestellungen, die in den Vereinigten Staaten von Amerika zu liefern sind. Vorbehaltlich des Abschnitts 3 der AEB unterliegen, wenn ein Auftrag vom Verkäufer erteilt wird und die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen soll, ein solcher Auftrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit ihm oder seinem Gegenstand ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und des Bundesstaates Indiana und sind nach diesen auszulegen. Alle Klagen, die sich aus den AEB ergeben, sind ausschließlich vor den Gerichten in Marion County, Indiana, einzureichen und aufrechtzuerhalten, und die Parteien erklären sich hiermit mit der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte einverstanden und verzichten unwiderruflich auf alle diesbezüglichen Einwände; vorausgesetzt jedoch, dass jedes Urteil dieser Gerichte vor jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden kann.

    25.2. Bestellungen, die außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika geliefert werden sollen. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 3 der AEB gelten für Bestellungen des Verkäufers, die außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen sollen, und für alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit der Bestellung oder ihrem Gegenstand ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die Gesetze von England und Wales und deren Auslegung, und unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit englischer Gerichte, und die Parteien erklären sich hiermit mit der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte einverstanden und verzichten unwiderruflich auf alle Einwände dagegen; vorausgesetzt jedoch, dass jedes Urteil dieser Gerichte vor jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden kann. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung auf Bestellungen, die im Rahmen der AEB angenommen werden.


  1. Höhere Gewalt. Im Falle von Streiks oder ähnlichen Arbeitsproblemen, Kriegen, terroristischen Handlungen, staatlichen Maßnahmen oder Untätigkeit (ob gültig oder ungültig), Bränden, Explosionen oder anderen ähnlichen Ereignissen kann der Käufer nach eigenem Ermessen und ohne Vertragsstrafe oder Haftung (a) den Auftrag oder einen Teil davon aussetzen oder stornieren, (b) seine Einkäufe beim Verkäufer reduzieren oder (c) den Verkäufer veranlassen, die Waren und/oder Dienstleistungen aus anderen Quellen in den vom Käufer gewünschten Mengen und zu den von ihm gewünschten Zeiten und zu dem in diesem Auftrag festgelegten Preis zu liefern.

  1. Salvatorische Klausel. Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Bezug auf den Verkauf und Kauf von Waren und/oder Dienstleistungen im Rahmen der Bestellung dar. Die Parteien sind sich einig, dass die Bestimmungen des Vertrages angemessen und durchsetzbar sind; sie sind jedoch trennbar. Sollte eine Bestimmung des Vertrages nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages in vollem Umfang in Kraft. Keine Bestimmung dieses Abschnitts oder einer anderen Bestimmung der Vereinbarung schränkt andere Rechte oder Rechtsbehelfe ein, die einer Partei aufgrund der Vereinbarung oder anderweitig zustehen.